Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Bedingungen

Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  • Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit keine anderweitige schriftliche Festlegung getroffen ist. Maße, Gewichte, Muster und Abbildungen in unserem Katalog sind branchenübliche Annäherungswerte. Sonderanfertigungen, hierzu zählen insbesondere Arbeitsplatten jeglicher Art sowie konfektionierte Kranzleisten, werden nur nach verbindlicher schriftlicher Bestellung ausgeführt. Änderungen unserer Auftragsbestätigungen müssen uns bis spätestens 3 Tage nach Zugang mitgeteilt werden.

  • Preise

Alle Preise in unseren Listen und Angeboten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend bis zur Erteilung der Auftragsbestätigung bzw. Annahme eines Vertragsangebots durch uns.

  • Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt ab 250 Euro Warennettowert frei, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich erfolgt sind. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers, dieses gilt auch bei Versand durch eigenes Fahrzeug. Das Vertragen von Waren in Häusern, insbesondere obere Stockwerke, gehört nicht zu den Dienstleistungen unseres Anlieferpersonals.

  • Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Wird die Lieferung durch einen von uns nicht zu vertretenden Umstand verzögert oder unmöglich gemacht, so sind wir für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche sind insofern ausgeschlossen. Eine lnverzugsetzung ist ausgeschlossen, sofern Auslieferungsverzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung wird gesondert abgerechnet und fällig.

  • Mängelrügen

Mängelrügen für offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls verfallen sich aus der Mängelrüge ergebenden Ansprüche. Bei begründeter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl entweder die Mängelbeseitigung vornehmen oder die Ware zurücknehmen und unentgeltlich Ersatz leisten. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Der Besteller hat jedoch das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Besteller hat nicht das Recht bei Beanstandungen auf unsere Kosten Veränderungen oder Nacharbeiten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorzunehmen.

  • Rücklieferung

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Warenwertes.

  • Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Begleichung offener Rechnungen, auch aus früheren Lieferungen und nachfolgenden Lieferungen unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf nur in ordnungsgemäßem Geschäftsgang veräußert werden. Darüber hinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Der Käufer hat Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls anzuzeigen. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, tritt er bereits hiermit bis zur Tilgung aller unserer Forderungen,  die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Wir verpflichten uns, Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungen) freizugeben, soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 % übersteigt. Die Erfüllung laufender Verträge kann von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers eintritt, indem ein Konkursantrag oder Vergleichsantrag über seine Vermögen gestellt wird, ein Scheck oder ein Wechsel zu Protest geht

  • Zahlung

Unsere Rechnungen aus Lieferung und Leistung sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Akzepte, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Forderungen aus Warenlieferung sind die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen nicht zulässig, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung ist der jeweilige Versandort, für Zahlungen Herford. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Lieferverträgen ist Herford. Für alle Verträge wird deutsches Recht vereinbart. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.